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   BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74   

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BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74 (https://dejure.org/1975,985)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1975 - 1 ABR 107/74 (https://dejure.org/1975,985)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 (https://dejure.org/1975,985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tendenzunternehmen - Unternehmenszweck - Tendenzschutz - Zeitungsverlag - Zeitschriftenverlag - Ausschluß der Bildung eines Wirtschaftsausschusses - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von Wirtschaftsausschüssen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1976, 183
  • DB 1975, 2284
  • DB 1976, 297
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.05.1970 - 1 ABR 17/69

    Tendenzunternehmen - Lohndruckerei

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    Es ist möglich, andererseits aber nicht erforderlich, daß ein Tendenzunternehmen mehreren der in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG genannten Bestimmungen dient (im Anschluß an BAG 22, 360 AP Nr. 13 zu § 81 BetrVG).

    Anderer seits ist aber auch eine Vielfalt der Zweckrichtung in diesen Bereichen unschädlich (BAG 22, 360 /36$7 - AP Nr. 13 zu § 81 BetrVG).

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat aber schon in BAG 22, 360 (= AP Nr. 13 zu § 81 BetrVG) jedenfalls insoweit aufgegeben, als die Vielfalt des Verlagsprogramms als solche noch nicht tendenzschädlich sein soll.

  • BAG, 22.02.1966 - 1 ABR 9/65

    Wirtschaftsausschuß - Lohndruckerei - Buchverlag

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    Zunächst vertrat zwar das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG 18, 159 /165 7 AP Nr. 4 zu § 81 BetrVG) - wie im vorliegenden Verfahren das Arbeitsgericht - die Auffassung, Buchverlagen mit breitem Verlagsprogramm könnte Tendenzschutz nicht zuerkannt werden.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihr das Grund recht begrenzenden Wirkung selbst wieder begrenzt werden müßten (vgl. BVerfGE 7, 198 /"2087; BVerfGE 20, 162 ß7§/\ BVerfGE 35, 307 /3097)i derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (BVerfGE 21, 239 /24-j57).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihr das Grund recht begrenzenden Wirkung selbst wieder begrenzt werden müßten (vgl. BVerfGE 7, 198 /"2087; BVerfGE 20, 162 ß7§/\ BVerfGE 35, 307 /3097)i derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (BVerfGE 21, 239 /24-j57).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    Der Gesetzgeber wollte in Kenntnis der Probleme eine ausgewogene Regelung zwischen Sozialstaatsprinzip und Freiheitsrechten der Tendenzträger treffen (vgl. schriftlicher Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu BT-Drucks. VI/2729 s. 17; BAG AP Nr. 2 zu § 118 BetrVG 1972 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihr das Grund recht begrenzenden Wirkung selbst wieder begrenzt werden müßten (vgl. BVerfGE 7, 198 /"2087; BVerfGE 20, 162 ß7§/\ BVerfGE 35, 307 /3097)i derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (BVerfGE 21, 239 /24-j57).
  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63

    Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihr das Grund recht begrenzenden Wirkung selbst wieder begrenzt werden müßten (vgl. BVerfGE 7, 198 /"2087; BVerfGE 20, 162 ß7§/\ BVerfGE 35, 307 /3097)i derselbe Grundgedanke gilt bei der Möglichkeit eines Konflikts zwischen den Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG und anderen durch das Grundgesetz geschützten Werten (BVerfGE 21, 239 /24-j57).
  • BVerfG, 13.06.1958 - 1 BvR 346/57

    Rechtswegerschöpfung in Entschädigungsverfahren

    Auszug aus BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74
    Bei der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen ist deshalb, soweit nicht der Gesetzeswortlaut entgegensteht, derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, die im Einklang mit dem Grundgesetz - insgesamt - steht (BVerfGE 8, 38 Z""4-1 7, 210 /~~221 7).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93

    Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender

    Ein Unternehmen kann einen Erwerbszweck verfolgen und gleichwohl einem geistig-ideellen Ziel dienen (BAG Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972).

    Es kommt auf den Gegenstand des Unternehmens und nicht auf die persönliche Einstellung des Unternehmers an (BAG Beschluß vom 14. November 1975, aaO.).

  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 12/87

    Tendenzbetrieb: Voraussetzungen - Buchclub

    Belletristische Buchverlage mit breitem Verlagsprogramm dienen künstlerischen Bestimmungen i. S. von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG (Anschluß an BAG Beschluß vom 14. November 1975 -- 1 ABR 107/74 -- AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972).

    In seinem Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972 hat das Bundesarbeitsgericht einer Gruppe sogenannter Publikumsverlage mit einem breiten Programm an Büchern mit derartigen Inhalten Tendenzschutz i.S. des § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mit der Begründung zuerkannt, die betreffenden Verlage dienten mit ihrem Verlagsprogramm jedenfalls erzieherischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Bestimmungen.

    In seinem Beschluß vom 14. November 1975 (aaO) hat es hieran "auch und gerade unter der Geltung des neuen Betriebsverfassungsgesetzes" festgehalten und ausgeführt, § 118 Abs. 1 BetrVG benenne mit "Berichterstattung" einen Tendenzzweck, der im alten Recht (§ 81 Abs. 1 BetrVG 1952) nicht ausdrücklich erwähnt sei.

    Auch dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 14. November 1975, aaO).

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 280/18

    ProSiebensat.1 Media SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren

    So hat der Senat zwar in einem Verfahren betreffend einen abonnementbasierten Sreaming-Anbieter entschieden, dass grundsätzlich nicht nur die Produktion und Ausstrahlung von Eigenproduktionen, sondern auch die Ausstrahlung von Fremdproduktionen unter Art. 5 GG fallen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 31 Wx 428/18, BAG, Beschluss vom 27.07.1993 - 1 ABR 8/93, NZA 1994, 329), wobei entgegen der Auffassung des Antragstellers unerheblich ist, dass mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird (vgl. BAG, Urt. v. 14.11.1975 - 1 ABR 107/74; Richardi/Forst, BetrVG, 16. Aufl. § 118 Rn. 59 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 29.03.2006 - 17 Sa 1321/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten; Nachweis der Schwerbehinderung;

    Damit verbietet sich zugleich die Annahme, dass der Gesetzgeber die Ausnahmevorschrift des § 90 Abs. 2 a SGB IX mit einer solchen gestaffelten Fristenregelung hatte verknüpfen wollen, da in der Auslegung gesetzlicher Vorschriften im Zweifel stets derjenigen Auslegung einer Norm der Vorzug zu geben ist, die im Einklang mit dem Grundgesetz steht - vgl. BAG, Urteil vom 14.11.1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972.
  • BAG, 06.12.1977 - 1 ABR 28/77

    Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Sozialstaatsprinzip -

    Der Senat hat in dem Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 - (AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972) zu dem Tendenzschutz in § 118 Abs. 1 BetrVG ausgeführt, man müsse davon ausgehen, daß der Gesetzgeber des Betriebsverfassungsgesetzes der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Freiheit der Kunst und Wissenschaft so starke Bedeutung beigemessen habe, daß er demgegenüber die sich letzten Endes aus dem Sozialstaatsprinzip ergebenden betriebsverfassungsrechtlichen Rechte in gewissem Umfange einschränken wollte.
  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

    1. Im Unterschied zum Betriebsverfassungsgesetz kennt das Kündigungsschutzgesetz keine dem § 118 BetrVG vergleichbare Bestimmung, derzufolge im Interesse des Grundrechtsschutzes (insbesondere des Art. 5 GG) Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes keine Anwendung finden, soweit die Eigenart des Unternehmens oder Betriebes dem entgegensteht (zum Grundrechtsbezug des betriebsverfassungsrechtlichen Tendenzschutzes vgl. BVerfG Beschluß vom 6. November 1979 - 1 BvR 81/76 - AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972; BAG 27, 301 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972; BAG Urteile vom 22. April 1975 - 1 AZR 604/73 - und 7. November 1975 - 1 AZR 282/74 - sowie Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 2, 4 und 5 zu § 118 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12

    Unbegründete Klage auf Schadensersatz nach rechtskräftiger Abweisung der

    Ein Verhalten, dass sich an der damaligen höchstrichterlichen Rspr. orientierte, stellt kein an den Maßstäben von Sittenwidrigkeit, § 826 BGB, oder Treuwidrigkeit, § 242 BGB, gemessenen besonders schwerwiegenden Ausnahmefall dar; auch dann nicht, wenn nach mehr als zehn Jahren eine Rechtsprechungsänderung eintritt, wobei für die Frage der Durchbrechung der Rechtskraft Änderungen der Rechtsprechung (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., Einf. §§ 322 - 327, Rdnr. 18) grundsätzlich ebenso außer Betracht bleiben wie spätere Gesetzesänderungen (vgl. hierzu BAG 31. Oktober 1975 - 1 ABR 64/74 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 5).
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren -

    Es kommt nicht auf die Motivation des Unternehmens an, vielmehr bestimmt die Art des Unternehmens den Tendenzcharakter (Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 44/81

    Betriebsverfassung - Wirtschaftsausschuss

    Der Gesetzgeber wollte durch die Vorschrift des § 118 BetrVG eine ausgewogene Regelung zwischen dem Sozialstaatsprinzip und den Freiheitsrechten der Tendenzträger herstellen (so die Begründung im schriftlichen Bericht des BT-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu BT-Drucksache VI/2729, S. 17; vgl. auch BAG Urteil vom 22. April 1975 - 1 AZR 604/73 AP Nr. 2 zu § 118 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; BAG 27, 301, 309 = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe; BAG Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • OLG Hamburg, 22.01.1980 - 11 W 38/79

    Lohndruckerei als Tendenzunternehmen; Tendenzschutz für Leitungsunternehmen;

    Insbesondere läßt eine Vielfalt verfolgter Tendenzen (sogen. "Tendenzpluralität" ) den Tendenzschutz richtigerweise noch nicht entfallen (so auch das BAG nach zeitweiligem Schwanken, vgl. AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972 = BB 1976, 183 = DB 1976, 297; ferner Galperin/Löwisch, § 118 BetrVG RdNr. 36; Kunze, Festschrift für Ballerstedt, 98).
  • OLG Hamburg, 31.03.1980 - 2 W 18/78

    Verpflichtung zur Vorlegung von festgestellten Jahresabschlüssen eines

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